Einzelmaßnahmenförderung 2026: alle Zahlen, Sätze und Fristen der neuen BEG-Förderung im Überblick

Neue Technik, altes Haus — und ein Förderdschungel

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Fördersätze für Heizung und Sanierung. Wer sie im Altbau nutzen will, muss sich durch Boni, Deckel und Fristen arbeiten. Hier finden Sie alle Zahlen der neuen BEG-Förderung übersichtlich zusammengestellt — und am Ende einen Rechner, der Ihre Förderquote in zwei Minuten ermittelt.

 

Seit dem 21. Juli 2026 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie regelt die Zuschüsse für neue Heizungen, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung bis Ende 2030. Dieser Beitrag fasst die konkreten Fördersätze, Höchstbeträge und Stichtage zusammen — mit allen Zahlen zum Nachschlagen. Wer lieber gleich seine persönliche Förderquote wissen möchte, findet am Ende unseren kostenlosen Förderrechner.

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Stand: 19.07.2026, auf Basis der Förderrichtlinie vom 17.07.2026. Verbindlich ist im Einzelfall der Bescheid der Bewilligungsstelle.

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Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

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Die Förderquote für eine neue Heizung entsteht aus mehreren Bausteinen, die addiert und anschließend gedeckelt werden:

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  • Grundförderung: 30 % für die meisten erneuerbaren Heizungen (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Wärmenetzanschluss). Für Wärmepumpen sinkt sie ab dem 1. Januar 2027 auf 15 %.

  • Tausch-Bonus (Klimageschwindigkeit): bis zu 16 Prozentpunkte für den Austausch einer alten fossilen Heizung. Sinkt stufenweise (Grafik unten).

  • Einkommens-Bonus: bis zu 40 Prozentpunkte für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach Haushaltseinkommen.

  • EU-Bonus (Wertschöpfung): 15 Prozentpunkte für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung, erst ab dem 1. Januar 2027.

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Die Summe dieser Bausteine ist gedeckelt: maximal 70 %, für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € maximal 80 %.

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Tausch-Bonus: die Stufen bis 2028

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Den Tausch-Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gas-Etagenheizung ersetzen — oder eine mindestens 20 Jahre alte zentrale Gas- oder Holzheizung. Voraussetzung ist der fachgerechte Ausbau der Altanlage.

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So schmilzt der Tausch-Bonus

Aufschlag auf die Förderquote in Prozentpunkten, nach Antragszeitpunkt

Förderrichtlinie vom 17.07.2026 · Stand 19.07.2026


Einkommensabhängige Förderung und Familienbonus

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Der Einkommens-Bonus gilt für selbstnutzende Eigentümer. Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr.

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Zu versteuerndes HaushaltseinkommenEinkommens-BonusFörderdeckelbis 30.000 €+40 Prozentpunkte80 %30.001 – 40.000 €+30 Prozentpunkte70 %40.001 – 50.000 €+10 Prozentpunkte70 %über 50.000 €kein Bonus70 %

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Familienbonus: Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, werden vom anzusetzenden Einkommen einmalig 10.000 € abgezogen. Dadurch rutschen viele Familien in eine höhere Förderstufe. Beispiel: 39.000 € Einkommen plus ein Kind ergeben 29.000 € anzusetzendes Einkommen — und damit den vollen Bonus von 40 Prozentpunkten samt 80-%-Deckel.

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Einkommensabhängige Förderung: Wer weniger verdient, bekommt mehr

Einkommens-Bonus in Prozentpunkten und maximale Förderquote (Deckel), nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen

bis 30.000 €
+40 Pp
Deckel 80 %
30.001 – 40.000 €
+30 Pp
Deckel 70 %
40.001 – 50.000 €
+10 Pp
Deckel 70 %
über 50.000 €
0
Deckel 70 %

Nur selbstnutzende Eigentümer. Mit Kind unter 18: einmalig −10.000 € vom Einkommen. · Förderrichtlinie vom 17.07.2026

 

Förderfähige Höchstkosten: die Degression

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Gefördert wird nicht die gesamte Rechnung, sondern ein Höchstbetrag. Für die erste Wohneinheit eines Wohngebäudes gilt:

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AntragszeitraumHöchstbetrag 1. Wohneinheit21.07.2026 – 31.01.202728.000 €01.02.2027 – 31.07.202727.250 €01.08.2027 – 31.01.202826.500 €01.02.2028 – 31.07.202825.750 €01.08.2028 – 31.01.202925.000 €… halbjährlich weiter sinkend …ab 01.08.203022.000 €

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Für weitere Wohneinheiten kommen 15.000 € je Einheit (2 bis 6) und 8.000 € ab der siebten Einheit hinzu. Der Höchstbetrag gilt einmal pro Gebäude.

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Der förderfähige Höchstbetrag sinkt halbjährlich

Maximal anrechenbare Heizungskosten für die erste Wohneinheit

21.07.26 – 31.01.27
28.000 €
01.02.27 – 31.07.27
27.250 €
01.08.27 – 31.01.28
26.500 €
01.02.28 – 31.07.28
25.750 €
01.08.28 – 31.01.29
25.000 €
01.02.29 – 31.07.29
24.250 €
01.08.29 – 31.01.30
23.500 €
01.02.30 – 31.07.30
22.750 €
ab 01.08.2030
22.000 €

Höchstbetrag 1. Wohneinheit (Wohngebäude), zzgl. 15.000 € je WE 2–6 · Förderrichtlinie vom 17.07.2026

 

Förderkürzung bei der Wärmepumpe ab 2027

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Die auffälligste Änderung betrifft die Wärmepumpe. Zum 1. Januar 2027 sinkt ihre Grundförderung von 30 % auf 15 %. Als Ausgleich führt der Gesetzgeber den EU-Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Geräte aus europäischer Fertigung ein. Für ein außereuropäisches Gerät fällt die Förderung ab 2027 also spürbar niedriger aus. Wer flexibel ist, stellt den Antrag daher besser noch 2026.

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Zusätzlich gilt ab 2027: Wird eine vor 2008 eingebaute Heizung ersetzt, erkennt die Förderung nach vorläufiger Auslegung zunächst nur 25 % der Gesamtkosten als förderfähig an. Die endgültigen Detailregeln stehen noch aus.

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Dämmung, Fenster und Anlagentechnik: 15 % plus iSFP-Bonus

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Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, sommerlicher Wärmeschutz) sowie für Lüftung und weitere Anlagentechnik gelten 15 % Grundförderung. Die förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 € pro Jahr und Wohneinheit.

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Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich die Kostengrenze auf 60.000 €. Auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € steigt die Quote dann auf 20 %. Für besonders sanierungsbedürftige Gebäude (Worst Performing Buildings) kommen ab 2027 weitere 5 Prozentpunkte auf Dämmmaßnahmen hinzu.

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Heizungsoptimierung: bis zu 50 %

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Die Nachrüstung einer Staubminderung an bestehenden Holz- und Pelletheizungen wird mit 50 % gefördert. Die klassische Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) bleibt bei 15 %, allerdings nur noch für Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten.

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Wer kann die BEG-Förderung beantragen — und wann?

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Antragsberechtigt sind Eigentümer von Bestandsgebäuden, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zwei Punkte sind entscheidend:

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  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

  • Der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine Förderklausel (aufschiebende oder auflösende Bedingung).

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Mieterinnen und Mieter können in der Regel nicht selbst beantragen — hier liegt der Antrag bei der Eigentümerseite. Die Mindestinvestition beträgt 300 € brutto je Maßnahme.

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Aus Alt wird effizient

Eine moderne, förderfähige Heizung braucht im Altbau mehr als den reinen Gerätetausch — hydraulischer Abgleich, gedämmte Leitungen und der passende Antragsweg gehören dazu. Wird das sauber gemacht, sind bis zu 80 % Zuschuss möglich. Die häufigsten Fragen dazu beantworten wir hier.

Häufige Fragen

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Wie viel Förderung gibt es 2026 für eine Wärmepumpe? Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit). Die Quote setzt sich aus 30 % Grundförderung, bis zu 16 Prozentpunkten Tausch-Bonus und bis zu 40 Prozentpunkten Einkommens-Bonus zusammen.

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Sinkt die Heizungsförderung 2027? Ja, an mehreren Stellen: Die Grundförderung für Wärmepumpen halbiert sich auf 15 %, der Tausch-Bonus sinkt stufenweise auf null (bis August 2028), und der Höchstbetrag reduziert sich halbjährlich um 750 €. Neu hinzu kommt der EU-Bonus von 15 Prozentpunkten.

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Was bringt der Familienbonus? Pro Haushalt mit mindestens einem Kind unter 18 werden einmalig 10.000 € vom anzusetzenden Einkommen abgezogen — häufig genug für eine bessere Förderstufe.

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Gilt die Förderung auch für Dämmung? Ja: 15 % Grundförderung, mit iSFP bis zu 20 % auf den Kostenanteil über 30.000 € bei verdoppelter Kostengrenze von 60.000 €.

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Ihre persönliche Förderquote in zwei Minuten

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Welche dieser Bausteine für Ihr Haus zusammenkommen, hängt von Ihrer Situation ab. Unser kostenloser Förderrechner führt Sie mit wenigen einfachen Fragen durch alle Fälle und nennt Ihnen am Ende Ihre voraussichtliche Förderquote sowie den Zuschuss in Euro — ohne Anmeldung, ohne Datenabfrage.

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Zum Förderrechner

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Für die verbindliche Förderhöhe kommt es auf Details an, die kein Online-Rechner prüfen kann. Sobald Sie Ihre Größenordnung kennen, rechnen wir Ihren Fall gern gemeinsam durch.

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Axel

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