Neue BEG-Förderung ab 21. Juli 2026: Berechnen Sie in 2 Minuten Ihren Zuschuss
Die Förderung für Heizung, Dämmung und Sanierung wurde neu geregelt - mit bis zu 80% Zuschuss, aber jährlich sinkenden Boni. Unser kostenloser Rechner zeigt Ihnen sofort, was für Ihr Haus drin ist. Ohne Anmeldung, ohne Datenabfrage.
Ihr Förderrechner: Heizung, Dämmung & Sanierung 2026
Ergebnis da?
Dann kommt jetzt der wichtigste Schritt.
Der Rechner zeigt Ihnen die Richtung — die tatsächliche Förderung hängt von Details ab, die kein Online-Rechner prüfen kann: Vertragsgestaltung, Antragszeitpunkt, Kombination mehrerer Maßnahmen. Genau dafür gibt es unsere kostenlose Einstiegsberatung: Sie schildern uns Ihr Vorhaben, wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist und was nicht.
Warum der Antragszeitpunkt über Tausende Euro entscheidet
Die neue Förderrichtlinie belohnt schnelles Handeln — und zwar mit festen, veröffentlichten Stufen. Zwei Uhren laufen gleichzeitig:
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Für die erste Wohneinheit sind aktuell bis zu 28.000 € Heizungskosten förderfähig. Dieser Betrag sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 750 € — bis auf 22.000 € ab August 2030.
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Die Grundförderung halbiert sich zum 1. Januar 2027 von 30 % auf 15 %. Neu ab 2027 ist zwar ein Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung — unterm Strich stehen Antragsteller im Jahr 2026 aber in fast allen Konstellationen am besten da.
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Wer eine funktionierende Öl-, Gas-Etagen-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt (oder eine über 20 Jahre alte Gas- oder Holzzentralheizung), bekommt einen Bonus auf die Förderquote — aber nur nach diesem Zeitplan:
So schnell sinkt Ihre Förderung
Ziehen Sie den Regler auf einen Antragszeitpunkt und sehen Sie, was dann noch drin ist.
Nur der Tausch-Bonus (Techniken 5.3 a–i, selbstnutzende Eigentümer, Austauschbedingung erfüllt) und der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit. Einkommens-, EU- und weitere Boni sowie Ihre individuelle Situation berechnet der Förderrechner oben. Stand: 19.07.2026, Förderrichtlinie vom 17.07.2026.
BEG-Förderung 2026: Was sich mit der neuen Richtlinie ändert
Am 21. Juli 2026 tritt die neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden in Kraft (BEG EM). Sie ersetzt die bisherige Heizungsförderung und regelt Zuschüsse für neue Heizungen, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung neu — mit Laufzeit bis Ende 2030. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Bis zu 80 % Zuschuss: So setzt sich die neue Heizungsförderung zusammen
Die Förderquote für eine neue Heizung besteht aus Bausteinen, die sich addieren: einer Grundförderung von 30 % (Wärmepumpen ab 2027: 15 %), dem Tausch-Bonus von bis zu 16 Prozentpunkten für den Abschied von der alten fossilen Heizung, einem einkommensabhängigen Bonus von bis zu 40 Prozentpunkten und — neu ab 2027 — einem Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung. Gedeckelt ist die Summe bei 70 %, für Haushalte mit niedrigem Einkommen bei 80 %.
Einkommensabhängige Förderung: Der Bonus für selbstnutzende Eigentümer
Neu ist die feine Staffelung nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen (Durchschnitt aus vorletztem und vorvorletztem Steuerjahr): Bis 30.000 € gibt es 40 Prozentpunkte zusätzlich, bis 40.000 € noch 30, bis 50.000 € noch 10 Prozentpunkte. Familien profitieren doppelt: Pro Haushalt mit mindestens einem Kind unter 18 werden einmalig 10.000 € vom anzusetzenden Einkommen abgezogen — dadurch rutschen viele Familien in eine bessere Förderstufe und teils sogar unter den 80-%-Deckel.
Förderkürzung bei der Wärmepumpe: Was sich 2027 ändert
Die auffälligste Änderung betrifft die Wärmepumpe: Ihre Grundförderung sinkt zum 1. Januar 2027 von 30 % auf 15 %. Im Gegenzug führt der Gesetzgeber einen Wertschöpfungs-Bonus ein — 15 Prozentpunkte zusätzlich, wenn die Wärmepumpe aus europäischer Fertigung stammt. Wer ein außereuropäisches Gerät plant oder flexibel ist, sollte den Antrag noch 2026 stellen. Außerdem gilt ab 2027: Beim Austausch einer vor 2008 eingebauten Heizung wird voraussichtlich nur noch ein Teil der Kosten als förderfähig anerkannt (die endgültigen Detailregeln stehen noch aus).
Dämmung, Fenster und Anlagentechnik: 15 % plus Sanierungsfahrplan-Bonus
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle — Dämmung, neue Fenster und Türen, sommerlicher Wärmeschutz — sowie für Lüftungsanlagen und weitere Anlagentechnik bleibt es bei 15 % Grundförderung, mit bis zu 30.000 € förderfähigen Kosten pro Jahr und Wohneinheit. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hat, verdoppelt die Kostengrenze auf 60.000 € und erhält auf den Teil oberhalb von 30.000 € eine erhöhte Quote von 20 %. Ab 2027 kommt für besonders sanierungsbedürftige Gebäude („Worst Performing Buildings") ein weiterer Bonus von 5 Prozentpunkten auf Dämmmaßnahmen hinzu.
Heizungsoptimierung: 50 % für die Filter-Nachrüstung
Wenig bekannt, aber attraktiv: Die Nachrüstung einer Staubminderung an bestehenden Holz- und Pelletheizungen wird mit 50 % bezuschusst. Die klassische Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) bleibt bei 15 % — allerdings nur noch für Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten.
Wer die Förderung beantragen kann — und wann
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden (Bauantrag mindestens fünf Jahre alt). Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, und der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine Förder-Klausel (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Mieterinnen und Mieter können nicht selbst beantragen — hier muss die Eigentümerseite aktiv werden.
Häufige Fragen zur neuen Förderung
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Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit). Die Quote setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung, bis zu 16 Prozentpunkten Tausch-Bonus und bis zu 40 Prozentpunkten Einkommens-Bonus. Unser Förderrechner oben ermittelt Ihre persönliche Quote in zwei Minuten.
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Ja, an drei Stellen: Die Grundförderung für Wärmepumpen halbiert sich auf 15 %, der Tausch-Bonus sinkt stufenweise von 16 auf 0 Prozentpunkte (bis August 2028), und der förderfähige Höchstbetrag reduziert sich halbjährlich um 750 €. Neu hinzu kommt allerdings der EU-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung.
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Ein Aufschlag von aktuell 16 Prozentpunkten für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gas-Etagenheizung ersetzen — oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Holzzentralheizung. Voraussetzung: Die Altanlage wird fachgerecht ausgebaut und entsorgt.
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Ja, für selbstnutzende Eigentümer. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem vorletzten und vorvorletzten Steuerjahr. Bis 30.000 € gibt es +40 Prozentpunkte, bis 40.000 € +30, bis 50.000 € +10. Mit einem Kind unter 18 im Haushalt verschieben sich alle Grenzen um 10.000 € nach oben.
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Nein. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Zulässig sind vorab nur Planungs- und Beratungsleistungen sowie ein Vertrag mit Förder-Vorbehaltsklausel. Genau solche Fragen klären wir in der kostenlosen Einstiegsberatung, bevor etwas schiefgeht.
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Ja: 15 % Grundförderung, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 % auf den Kostenanteil über 30.000 € — bei verdoppelter Kostengrenze von 60.000 € pro Jahr und Wohneinheit.
Ihre Förderung ist zu wichtig für Vermutungen
Ob Bestandskunde oder neu bei uns: In der kostenlosen Einstiegsberatung prüfen wir Ihr Vorhaben, nennen Ihnen die realistische Förderhöhe und sagen Ihnen, welcher Antragszeitpunkt für Sie der richtige ist. Unverbindlich, ehrlich, vom Planungsbüro für Altbauten.