Die PV-Pflicht NRW: Wenn Sinnvolles zum Zwang wird
Neulich saß mir ein Ehepaar gegenüber, Mitte fünfzig, beide Lehrer. Sie hatten drei Angebote von Dachdeckern auf dem Tisch liegen. Das Dach ihres Siedlungshauses aus den 1930ern musste dringend erneuert werden – die Ziegel waren marode, im Dachstuhl zeigten sich erste Feuchtigkeitsspuren. Die Angebote lagen zwischen 55.000 und 68.000 Euro. Alle drei detailliert, alle drei professionell. Keines erwähnte mit einem Wort die Photovoltaik-Pflicht.
Als ich sie darauf ansprach, sah ich diese Mischung aus Verwirrung und Frust, die ich in letzter Zeit immer öfter erlebe. „Noch mehr Kosten?" war der erste Gedanke. „Warum sagt uns das niemand?" der zweite. Und dann, nach einer kurzen Pause: „Aber wollten wir nicht sowieso über PV nachdenken?"
Genau diese Szene ist der Grund, warum ich diesen Artikel schreibe. Nicht weil ich gerne Pflichten verkünde – das widerspricht allem, wofür ich stehe. Sondern weil in vier Wochen, am 1. Januar 2026, in Nordrhein-Westfalen eine Regelung in Kraft tritt, über die erstaunlich wenig gesprochen wird: die Photovoltaik-Pflicht bei Dachsanierungen.
Meine Haltung dazu ist zwiespältig. Als jemand, der Menschen zu selbstbestimmten Entscheidungen befähigen will, frustriert mich jede Form von Zwang. Als jemand, der die Wirtschaftlichkeit und Klimarelevanz von Photovoltaik kennt, verstehe ich die politische Intention dahinter. Die Spannung zwischen diesen beiden Positionen durchzieht diesen gesamten Text – und das ist okay so. Denn genau diese Spannung erleben gerade Tausende von Hausbesitzern in NRW.
Was kommt da eigentlich auf uns zu?
Die Landesbauordnung NRW ist seit diesem Sommer um eine Vorschrift reicher: Wer ab dem 1. Januar 2026 die Dachhaut seines Gebäudes vollständig erneuert, muss eine Photovoltaikanlage installieren. Vollständige Erneuerung bedeutet: Die Abdichtung oder Eindeckung wird komplett neu gemacht – nicht nur einzelne kaputte Ziegel ersetzt.
Die Mindestgröße beträgt 30 Prozent der Nettodachfläche. Alternativ genügen auch festgelegte Mindestleistungen: 3 Kilowatt-Peak bei Häusern mit maximal zwei Wohneinheiten, 4 kWp bei drei bis fünf Wohneinheiten, 8 kWp bei größeren Mehrfamilienhäusern. Das klingt technisch, ist aber eigentlich recht praktisch: Ein durchschnittliches Einfamilienhaus braucht etwa 8 bis 12 Module, um auf 3 kWp zu kommen – das ist machbar.
Es gibt Ausnahmen, natürlich. Wenn das Dach ausschließlich nach Norden zeigt. Wenn die Statik nicht ausreicht und eine Verstärkung unverhältnismäßig teuer wäre. Wenn die Amortisationszeit mehr als 25 Jahre beträgt. Die Verordnung ist durchaus differenziert – aber das ändert nichts daran, dass sie für die meisten gilt.
Nordrhein-Westfalen ist übrigens spät dran. Baden-Württemberg hat die Pflicht schon seit 2022, Hamburg und Berlin seit 2023. Die Welt ist dort nicht untergegangen. Aber die Kommunikation war auch besser.
Schätzfrage: Wieviel Leistung hat diese PV-Anlage?
Die Antwort: 16,4 kWp. Für ein Einfamilienhaus aus den 90ern mit Wärmepumpe und E-Auto eine optimale Größe – und deutlich mehr als die Pflicht verlangt hätte. Hier wurde nicht für das Gesetz geplant, sondern für das Leben.
Warum hören wir so wenig davon?
Das ist die Frage, die mich umtreibt. Ich sitze regelmäßig in Beratungen und sehe die Überraschung in den Gesichtern, wenn ich das Thema anspreche. Drei von vier Kunden, die gerade eine Dachsanierung planen, wissen nichts von der Pflicht. Die Dachdecker erwähnen es nicht in ihren Angeboten.
Warum?
Ich will niemandem böse Absichten unterstellen. Aber ich habe eine Vermutung: Eine Dachsanierung ist ohnehin schon teuer. 50.000 bis 80.000 Euro sind keine Kleinigkeit. Wenn dann noch 10.000 bis 15.000 Euro für eine PV-Anlage dazukommen, könnte der Kunde sagen: „Dann lassen wir das lieber noch ein Jahr." Oder: „Dann flicken wir nur das Nötigste." Aus Sicht des Dachdeckers ist das nachvollziehbar – wirtschaftlich verständlich sogar. Aus Sicht des Kunden ist es eine unterlassene Information, die später teuer werden kann.
Und dann bin ich da, der Energieberater, und muss sagen: „Übrigens, Sie brauchen auch noch PV." Gefühlt mache ich mich in diesem Moment unbeliebt. Ich bin der Überbringer einer Nachricht, die niemand hören will. Das frustriert mich, weil ich eigentlich Menschen befähigen möchte, nicht Vorschriften verkünden. Aber wenn ich es nicht sage, erfährt es der Kunde vielleicht erst, wenn die Bauaufsicht stichprobenartig prüft – und dann wird's richtig teuer.
Die Spannung, die keiner anspricht
Hier wird es für mich persönlich schwierig. Denn ich stehe vor einem Widerspruch, den ich transparent machen will: Ich halte Photovoltaikanlagen grundsätzlich für sinnvoll. In neun von zehn Beratungen würde ich sie empfehlen – aus wirtschaftlichen und aus Klimagründen. Eine gut geplante Anlage amortisiert sich in 10 bis 15 Jahren, bei aktuellen Strompreisen manchmal noch schneller. Sie macht unabhängiger von Energieversorgern, sie senkt langfristig die Wohnkosten, und ja, sie ist gut fürs Klima.
Warum also braucht es eine Pflicht?
Die ehrliche Antwort: Weil viele Menschen PV trotz dieser Argumente nicht machen. Aus Unwissenheit, aus Bequemlichkeit, aus kurzfristigem Kostendenken. Die Pflicht erzwingt, was wirtschaftlich vernünftig wäre. Das ist die Logik dahinter – und ich verstehe sie.
Aber sie widerspricht meinem Ansatz. Ich glaube daran, dass Menschen bessere Entscheidungen treffen, wenn sie aus eigenem Antrieb handeln. Wenn sie verstehen, warum etwas sinnvoll ist, nicht weil das Gesetz es verlangt. In meiner Arbeit erlebe ich täglich: Wer sich aus Überzeugung für eine Sanierungsmaßnahme entscheidet, geht anders damit um. Mit mehr Sorgfalt, mehr Langfristdenken, mehr Identifikation.
Die Pflicht nimmt diese intrinsische Motivation. Sie macht aus einer klugen Entscheidung eine Vorschrift. Und das ärgert mich – auch wenn ich das Ziel dahinter teile.
Die Budget-Realität, die niemand berechnet
Dann ist da noch die andere Spannung: die zwischen politischem Anspruch und finanzieller Wirklichkeit.
In meinen Beratungen frage ich immer: „Was ist Ihnen wichtig? Was muss unbedingt gemacht werden, was wäre schön, was können wir später angehen?" Bei Dachsanierungen landet die Prioritätenliste meistens so:
Das Dach muss dicht sein (Instandhaltung)
Die Dämmung sollte verbessert werden (Energie sparen)
Wenn noch Geld übrig ist: Photovoltaik
Nicht weil PV unwichtig wäre. Sondern weil das Budget endlich ist. Eine Familie, die 60.000 Euro für die Dachsanierung ausgibt, hat danach oft kein Geld mehr für weitere 12.000 Euro PV-Anlage. Die Förderung über die KfW ist bei PV-Anlagen nicht anwendbar – anders als bei der Dämmung. Das heißt: PV muss aus eigener Tasche oder über einen Privatkredit finanziert werden.
Die Verordnung kennt diese Budget-Grenzen nicht. Sie fragt nicht: „Können Sie sich das leisten?" Sie sagt nur: „Sie müssen."
Das ist die unbequeme Wahrheit, die ich aussprechen muss: Für manche Familien bedeutet diese Pflicht echte finanzielle Not. Nicht für alle – viele können es sich leisten. Aber für einige wird es eng. Und genau das macht den Zwang so problematisch.
Der kluge Weg durch die Pflicht
So. Genug der Zwiespälte. Was ist jetzt zu tun?
Erstens: Akzeptieren, dass die Pflicht kommt. Sie steht. Dagegen anzukämpfen kostet Energie, die besser in Planung fließt.
Zweitens: Die Pflicht als Chance begreifen – auch wenn das gerade schwerfällt. Denn hier ist die eigentliche Inkongruenz: Wer nur das Minimum macht (30 Prozent Dachfläche oder 3 kWp), verschenkt Rendite. Eine kleine Anlage hat dieselben Fixkosten wie eine große: Gerüst, Elektriker, Netzanschluss, Planung. Diese Kosten verteilen sich bei einer größeren Anlage auf mehr erzeugte Kilowattstunden – die Anlage wird wirtschaftlicher.
Konkret: Eine 3-kWp-Anlage kostet vielleicht 7.000 Euro. Eine 8-kWp-Anlage kostet 12.000 Euro – aber erzeugt mehr als doppelt so viel Strom. Die Amortisationszeit der größeren Anlage ist kürzer.
Das heißt: Wenn schon Pflicht, dann richtig. Maximal belegen, was das Dach hergibt. Das Budget ist natürlich die Grenze – aber wer die Möglichkeit hat, sollte nicht bei der Pflicht-Erfüllung stehen bleiben.
Drittens: Mit dem Dachdecker reden. Früh. Nicht erst, wenn das Angebot auf dem Tisch liegt, sondern im ersten Gespräch. Die Frage lautet: „Wie integrieren wir PV kostenoptimiert in die Dachsanierung?" Viele Dachdecker haben mittlerweile Partner für die Elektrik. Manche bieten PV-Installation schon mit an. Die Koordination über einen Ansprechpartner spart Abstimmungsaufwand – und damit Kosten.
Wichtig ist auch: PV von Anfang an mitdenken. Statik, Gerüst, Anschlüsse – all das lässt sich günstiger lösen, wenn es Teil der Gesamtplanung ist. Nachträglich eine PV-Anlage aufs fertig sanierte Dach zu setzen, ist teurer und aufwendiger.
Die Frage, die bleibt
Am Ende dieses Artikels möchte ich Ihnen eine Frage mitgeben. Keine rhetorische, sondern eine ehrliche:
Hätten Sie eine Photovoltaikanlage auch ohne Pflicht in Betracht gezogen?
Wenn ja – warum dann der Frust über den Zwang? Vielleicht weil die Entscheidung nicht mehr in Ihrer Hand lag? Weil Sie das Gefühl haben, bevormundet zu werden? Ich verstehe das. Gleichzeitig: Die Anlage selbst ist dieselbe, egal ob freiwillig oder verpflichtend installiert. Ihr wirtschaftlicher Nutzen bleibt gleich. Vielleicht hilft es, die Pflicht als Anstoß zu sehen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Und wenn Sie PV ohnehin nie in Erwägung gezogen hätten: Warum nicht? War es Unwissenheit über die Wirtschaftlichkeit? Skepsis gegenüber der Technik? Oder einfach zu viel Komplexität? Auch diese Fragen sind berechtigt. Und sie zeigen, woran es eigentlich mangelt: an guter, neutraler Information. An Beratung, die befähigt statt zu bedrängen.
Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie in den nächsten Monaten oder Jahren eine Dachsanierung planen, gehen Sie diese drei Schritte:
1. Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind:
Beginnt Ihre Dachsanierung nach dem 1. Januar 2026?
Ist es eine vollständige Erneuerung der Dachhaut (nicht nur Reparatur)?
Ist Ihr Dach geeignet? (Nicht komplett verschattet, nicht mit Reet gedeckt, nicht ausschließlich nach Norden)
2. Sprechen Sie Ihren Dachdecker aktiv an:
„Wie integrieren wir PV kostenoptimiert in die Planung?"
„Haben Sie einen Partner für die Elektrik?"
„Können wir Gerüst und Statikprüfung gemeinsam nutzen?"
3. Überlegen Sie, ob Maximalbelegung Sinn macht:
Haben Sie das Budget für mehr als die Pflichtanlage?
Nutzen Sie viel Strom tagsüber? (Homeoffice, Wärmepumpe)
Planen Sie mittelfristig ein E-Auto?
Und dann, wenn Sie mögen, stellen Sie sich diese Frage: Was wäre gewonnen, wenn Sie in 10 Jahren auf Ihr Dach schauen und wissen, dass Sie damals die richtige Entscheidung getroffen haben? Nicht die vorgeschriebene. Die richtige.
Das ist der Unterschied.
Axel